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   LG Bielefeld, 04.04.2007 - 25 O 115/06   

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https://dejure.org/2007,31786
LG Bielefeld, 04.04.2007 - 25 O 115/06 (https://dejure.org/2007,31786)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 04.04.2007 - 25 O 115/06 (https://dejure.org/2007,31786)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 04. April 2007 - 25 O 115/06 (https://dejure.org/2007,31786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Pferd; Fehler eines Pferdes mangels Geeignetheit als Reitpferd; Unwirksamkeit eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses bei einem Verbrauchsgüterkauf; Ersatz notwendiger Verwendungen auf die Kaufsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus LG Bielefeld, 04.04.2007 - 25 O 115/06
    Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs finden insoweit auch auf den Verkauf von Tieren Anwendung (BGH NJW 2006, 2250, 2252).

    Es kommt insoweit darauf an, ob die Person am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgelt anbietet (BGH NJW 2006, 2250, 2251).

    Auf den Umfang dieser Tätigkeit sowie die Absicht einer Gewinnerzielung kommt es insoweit nicht an, so dass auch im Fall einer als Hobby betriebene Zucht die Kriterien des § 474 BGB erfüllt sein können (vgl. BGH NJW 2006, 2250, 2251).

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus LG Bielefeld, 04.04.2007 - 25 O 115/06
    Bei Verwendungen handelt es sich um Vermögensaufwendungen, die der Sache zugute kommen, indem sie ihrer Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung dienen (BGHZ 131, 220).

    Notwendig ist eine solche Verwendung nur dann, wenn sie zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache nach objektivem Maßstab zur Zeit der Vornahme erforderlich ist (BGH NJW 1996, 921).

  • OLG Schleswig, 26.05.2011 - 13 U 8/10

    Pferdekauf - Kaufgewährleistungshaftung und Haftung Tierarzthaftung für

    Dies gilt auch für den Beritt; denn dabei handelt es sich um Kosten einer Verwendung, die erforderlich war, um das Pferd zu gebrauchen, die jedenfalls aus objektiver ex-ante-Betrachtung zur Erhaltung der Funktionstauglichkeit des Pferdes als Reitpferd notwendig waren (vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 04.04.2007, 25 O 115/06, zit. nach Juris), und zwar gerade hier zur Stärkung der Rückenmuskulatur des Pferdes.
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